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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Service Corner GmbH

1.... Geltung Geltung Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der
Service Corner GmbH konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
zugrunde gelegt werden, geltend sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen widersprechen.

1.2. Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Service Corner GmbH. Es wird die
Anwendung der AGB auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart.

1.3. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die Service Corner GmbH erklärt ausdrücklich nur aufgrund seiner AGB kontrahieren zu wollen. Wird ausnahmsweise die Anwendung der AGB der
Auftraggeber schriftlich vereinbart, gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit diesen AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen
in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.

1.4. Der Auftraggeber erklärt, dass er vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit deren
Inhalt einverstanden ist.

1.5. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann
ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen.

2.... Angebote, Vertragsabschluss Angebote, Vertragsabschluss Angebote, Vertragsabschluss

2.1. Angebote der Service Corner GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Angebote oder Bestellungen der Auftraggeber nimmt die Service Corner GmbH durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des
Kaufgegenstandes oder durch Erbringung der Leistung an.

2.3. Die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, Firmeninformationsmaterial, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, in Rundschreiben,
Werbeaussendungen oder anderen Medien angeführten Informationen über die Leistungen und Produkte des Auftragnehmers sind unverbindlich,
soweit diese nicht ausdrücklich als schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden.

2.4. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt.

3.... Liefereer Liefer---- /Leistungsfristen /Leistungsfristen /Leistungsfristen

3.1. Liefer- /Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag
schriftlich vereinbart wurden.

3.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die
Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

3.3. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist frühestens mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung
b) Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen
c) Datum, an dem der Auftragnehmer eine vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung erhält.

3.4. Wird die Service Corner GmbH an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren oder nicht vom der Service
Corner GmbH zu vertretenden Umständen, wie etwa Betriebsstörungen, hoheitliche Maßnahmen und Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten,
Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferanten, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verzögerung bei der Zollabfertigung oder höherer Gewalt
behindert, so verlängert sich die Liefer- /Leistungsfrist in angemessenem Umfang. Unerheblich ist dabei, ob diese Umstände bei der Service Corner
GmbH selbst oder einem seiner Lieferanten oder Subunternehmer eintreten.

3.5. Wird die Vertragserfüllung durch nicht von der Service Corner GmbH zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist die Service Corner GmbH von
seinen vertraglichen Verpflichtungen frei.

3.6. Die Service Corner GmbH ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durch zuführen und zu verrechnen. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so
gilt der Leistungs- /Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

4.... Entgelt/Preise Entgelt/Preise Entgelt/Preise

4.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren,
so kann die Service Corner GmbH jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht.

4.2. Die Service Corner GmbH ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeit punkt der
Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages
ändern.
4.3. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs- , Transport- ,
Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher
Vereinbarung zurückgenommen.

4.4. Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn die Service Corner GmbH über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf
Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.

4.5. Die Berechnung der eingebauten, übergebenen oder gelieferten Ersatzteile sowie des Kleinmaterials erfolgt nach der Preisliste der Service Corner
GmbH bzw. deren Preisgruppenschlüssel. Wenn keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, werden Ersatzteile, Reparaturen und andere Produkte
und Leistungen nur gegen Barzahlung ausgefolgt oder durchgeführt. Ein Wiederverkäuferrabatt wird nur nach Vorlage eines brancheneinschlägigen
Gewerbescheines und in der Folge nur nach Vorlage eines Ausfolgescheines eingeräumt. Der Umtausch oder die Rücknahme von Ersatzteilen ist
ausgeschlossen.

4.6. Bei Zahlungsverzug werden 10 % p.a. vereinbart. Sollte die Service Corner GmbH darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er
berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa
Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind der
Service Corner GmbH zu ersetzen.

4.7. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und
vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist der Auftragnehmer berechtigt, diese nach zu verrechnen.

4.8. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängel
ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur
zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von der Service Corner GmbH nicht bestritten wird.

4.9. Ist der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber der Service Corner GmbH in
Verzug, ist die Service Corner GmbH unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber
einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder
anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner
Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die Service Corner GmbH erfolgt durch diese Handlungen
nur, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.

4.10. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist die Service Corner GmbH berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder
den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.

4.11. Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen vereinbart werden, ist dieses monatlich am Beginn
eines Kalendermonates fällig. Beginnt oder endet der Vertrag während eines Monates, so steht dieses Entgelt anteilig zu.

4.12.Kosten für Fahrt- , Tag- und Nächtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechung gestellt. Wegzeiten gelten
als Arbeitszeit.

4.13. Kostenvoranschläge, technische Überprüfungen und Begutachtung sind kostenpflichtig. Hierbei wird jenes Entgelt geltend gemacht, welches
für die Anfahrt und den benötigten Arbeitsaufwand entsprechend der Preisliste der Meschnark Hausgeräte-Service GmbH vorgesehen ist.

5.... Gefahrtragung und Versendung Gefahrtragung und Versendung Gefahrtragung und Versendung

5.1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Service Corner GmbH den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager
bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen von der Service Corner GmbH an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der
Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.

5.2. Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers
abgeschlossen.

5.3. Ersatzteilen und andere Kaufgegenstände sowie fertiggestellte Reparaturen werden ausnahmslos per Postnachnahme zum Versand gebracht.
Die Versand- und Verpackungskosten trägt der Auftraggeber.

5.4. Erfüllungsort ist der Sitz der Service Corner GmbH.

6.... Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

6.1. Sämtliche Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum der Service Corner GmbH und
zwar auch dann wenn die zu liefernden oder herzustellenden Gegenstände weiterveräußert, verändert, be- oder verarbeitet oder vermengt werden.

6.2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der Service Corner GmbH darf der Leistungs- /Kaufgegenstand weder verpfändet,
sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber
verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Service Corner GmbH hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.

6.3. Der Auftraggeber tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung, Vermengung oder anderen Verwertung der Waren und
Erzeugnisse zustehenden Forderungen und Rechte zahlungshalber ab. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder
Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über
Aufforderung hat er der Service Corner GmbH alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und
Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

6.4. Der Service Corner GmbH steht zur Sicherung seiner Forderungen und zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften das Recht
zu, die Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten.
7.... Pflichten des Auftraggebers Pflichten des Auftraggebers Pflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber ist bei Montagen durch der Service Corner GmbH verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft des
Montagepersonals der Service Corner GmbH mit den Arbeiten begonnen werden kann.

7.2. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand
gegeben sind und dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch
einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von der Service Corner GmbH herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen
kompatibel sind. Die Service Corner GmbH ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen
gesondertes Entgelt zu überprüfen.

7.3. Eine Prüf-, Warn- oder Aufklärungspflicht hinsichtlich allfälliger vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben
oder Anweisungen besteht nicht und ist eine diesbezügliche Haftung der Service Corner GmbH ausgeschlossen.

7.4. Der Auftrag wird unabhängig allenfalls erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen, welche der Auftraggeber einzuholen
hat, erteilt.

7.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers
abzutreten.

8.... Gewährleistung Gewährleistung Gewährleistung

8.1. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB und richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
gültigen gesetzlichen Regelung. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden
werden.

8.2. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen nicht
in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand oder mit den von der Service Corner GmbH herzustellenden Werken oder
Kaufgegenständen kompatibel sind.

8.3. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung entstanden sind, wenn
gesetzliche oder von der Service Corner GmbH erlassene Bedienungs- oder Installationsvorschriften nicht befolgt werden; wenn der
Liefergegenstand aufgrund der Vorgaben des Auftraggebers erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben bzw. Zeichnungen zurückzuführen
ist; bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, bei natürlicher Abnutzung, bei Transportschäden, bei
unsachgemäßer Lagerung, bei funktionsstörenden Betriebsbedingungen (z.B. unzureichende Stromversorgung), bei chemischen, elektrochemischen
oder elektrischen Einflüssen, bei nicht durchgeführter notwendiger Wartung, oder bei schlechter Instandhaltung.

8.4. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind – bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche - unverzüglich unter Angabe der
möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden
nicht berücksichtigt. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar waren,
ausgeschlossen.

8.5. Mängelrügen und Beanstandungen sind am Sitz der Service Corner GmbH unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung vorzunehmen und hat
der Auftraggeber die beanstandeten Waren oder Werkleistungen zu übergeben, sofern letzteres tunlich ist.

8.6. Werden Ersatzteile durch nicht gewerbsmäßig befugte und berechtigte Personen eingebaut oder sonst in welcher Weise immer verwendet, so
haften wir nicht für die dadurch allenfalls entstehenden Schäden, insbesondere Folgeschäden und sind von jeder Gewährleistungs- und
Garantieverpflichtung entbunden.

8.7. Die Service Corner GmbH ist berechtigt, jede von ihm für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn
durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass die Service Corner GmbH
keine Fehler zu vertreten hat, hat der Auftraggeber die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.

8.8. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers
hergestellt, so leistet die Service Corner GmbH nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.

8.9. Werden vom Auftraggeber ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung der Service Corner GmbH Veränderungen an dem übergebenen
Kaufgegenstand oder Werken vorgenommen, erlischt die Gewährleistungspflicht der Service Corner GmbH.

8.10. Bei der Geltendmachung der sekundären Gewährleistungsansprüche hat ist die Service Corner GmbH nach seiner Wahl berechtigt, ein
Wandlungsbegehren durch einen Preisminderungsanspruch abzuwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

8.11. Der Auftraggeber hat auch in den ersten sechs Monaten ab Übergabe der Sache/des Werkes das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der
Übergabe nachzuweisen.

8.12. Sämtliche im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Fahrt kosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Über Aufforderung der Service Corner GmbH sind vom Auftraggeber unentgeltlich die erforderlichen
Arbeitskräfte beizustellen.

9.... Haftung und Produkthaftung Haftung und Produkthaftung Haftung und Produkthaftung

9.1. Die Service Corner GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen. Das Verschulden der Service Corner GmbH ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.

9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste
von Daten, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen.
9.3. Eine allfällige Haftung der Service Corner GmbH ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des
Kaufpreises für den jeweiligen Auftrag. Die von der Service Corner GmbH übernommenen Verträge werden nur mit dem Vorbehalt dieser
Haftungsbegrenzung übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung der Service Corner GmbH ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt der
Gesamtschaden die Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner Geschädigter anteilsmäßig.

9.4. Der Auftraggeber hat die Service Corner GmbH über entdeckte Fehler der Waren bzw. des Werkes bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche
unverzüglich zu informieren. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

9.5. Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn
beides unmöglich ist oder mit diesen für die Service Corner GmbH mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der
Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.

9.6. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist
eine Haftung generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Betriebsanleitungen für die gelieferten Waren
bzw. Werke von allen Benützern eingehalten werden. Insbesondere hat der Auftraggeber sein Personal und andere mit der gelieferten Ware bzw.
Werk in Berührung kommende Person entsprechend zu schulen und einzuweisen.

9.7. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen
Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Besteller ist verpflichtet, den
Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen die
Service Corner GmbH aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat eine
ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und den Auftraggeber dahingehend schad- und klaglos zu halten.

10.... Vorzeitige Vertragsauslösung und Irrtum Vorzeitige Vertragsauslösung und Irrtum Vorzeitige Vertragsauslösung und Irrtum

10.1. Ist eine Lieferung/Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht möglich oder hält ein Auftraggeber eine ihm obliegende
gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber der Service Corner GmbH nicht ein, ist die Service Corner GmbH berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber der Service Corner GmbH sämtliche dadurch entstehende Nachteile und den entgangenen
Gewinn zu ersetzen.

10.2. Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung/Anpassung dieses Vertrages wegen Irrtums.

11.... Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte

11.1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige
Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter ein gegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Auftraggeber die Service
Corner GmbH schad- und klaglos.

11.2. Software, Ausführungsunterlagen, wie etwa Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte,
Abbildungen und dergleichen geistiges Eigentum der Service Corner GmbH und genießen urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich
eingeräumte Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung und dergleichen ist unzulässig.

12.... Allgemeine Allgemeine Allgemeinessss

12.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragsteilen durch eine der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende und branchenübliche
Bestimmung zu schließen.

12.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen der Service Corner GmbH und Auftraggeber
ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der Service Corner GmbH örtlich zuständige Gericht. Die Service Corner GmbH ist berechtigt, auch am
allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

12.3. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des Österreichischen Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich
ausgeschlossen.

12.4. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Auftraggeber der
Service Corner GmbH umgehend schriftlich bekannt zu geben.

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